Wie in jeder Sparte ist auch in der Betriebshaftpflichtversicherung besonders auf die in der Police enthaltenen Leistungspunkte zu achten. Im Artikel gehen wir auf zwei wichtige Punkte ein und erläutern den feinen Unterschied
Die betriebliche Produkthaftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen für Firmen und Betriebe. Sie schützt sowohl den Unternehmer als auch dessen gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Forderung prüft und daraufhin unberechtigte Ansprüche abwehrt oder berechtigte Ansprüche bezahlt.
Wir möchten heute aufzeigen, warum die Leistungspunkte Nachbesserungsbegleitschäden und Mängelbeseitigungsnebenkosten für Technische Betriebe bzw. Handwerker so wichtig sind.
Nachbesserungsbegleitschäden
Von Nachbesserungsbegleitschäden spricht man, wenn durch das Fehlen vereinbarter Eigenschaften am eigenen Gewerk zur Nachbesserung mangelfreie Arbeiten anderer Handwerker beschädigt oder zerstört und danach wiederhergestellt werden müssen. Wichtig: Es gab vorher keinen Sachschaden!
Zur Verdeutlichung ein Beispiel: Ein Installateur verlegt in einem Neubau Leitungen. Im Nachgang werden durch einen anderen Handwerksbetrieb Wände gefliest. Nach Abschluss dieser Arbeiten stellt der Hausherr fest, dass durch die vorher verlegten Leitungen kein Wasser fließt. Dieser verlangt vom Installateur Nachbesserung. Im Zuge dessen muss dieser, um an die Leitungen zu gelangen, die bereits geflieste Wand abklopfen lassen (und nach der Reparatur die Fliesen selbstverständlich wieder anbringen lassen).
Die entstandenen Kosten für die Nach- bzw. Neuarbeit sind im Leistungspunkt Nachbesserungsbegleitschäden enthalten, nicht jedoch die Kosten für den Austausch der Leitungen selbst.
Letzteres wird allgemein als Erfüllungsschaden bezeichnet, welches den Schaden beschreibt, der dadurch entstanden ist, dass das Schuldverhältnis nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt wurde. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet § 323, 1 BGB. Erfüllungsschäden sind grundsätzlich nicht versicherbar!
Mängelbeseitigungsnebenkosten
Ähnlich wie die Nachbesserungsbegleitschäden sind damit Folgekosten gemeint, die für die Beseitigung der eigenen mangelhaften Arbeit entstanden sind. Der große Unterschied besteht jedoch darin, dass durch das fehlerhafte eigene Gewerk zusätzlich ein Sachschaden entstanden ist.
Um das oben genannte Beispiel weiter auszuführen: Der Hausherr stellt nach Fertigstellung der Arbeiten einen großen Wasserfleck fest, der durch die Wände dringt. Die Schadenursache ist eine fehlerhaft montierte Muffe des Installateurs. Die Fliesen der Wand müssen entfernt und die Schadenstelle getrocknet werden. Im Nachgang muss der Zustand ordnungsgemäß wiederhergestellt werden. Auch hier sind, wie oben, die Kosten für die Schadenbehebung am eigenen Gewerk (also bepielsweise der Austausch der Muffen, Leitungen o. ä.) nicht abgedeckt!
Da solche Schäden im Arbeitsalltag von handwerklichen oder technischen Betrieben keine Seltenheit darstellen, sollten Sie unbedingt auf den Einschluss dieser beiden Leistungspunkte in Ihrer Produkthaftpflichtversicherung achten.
Und sonst so?
Was sind Erweiterte Nachbesserungsbegleitschäden?
Sind Nachbesserungsbegleitschäden am eigenen Gewerk und am Gewerk von Subunternehmern mitversichert?
Wer bezahlt den Folgeschaden des Hausherrn für Betriebsunterbrechung, Produktionsausfall oder Mietausfall?
Wie kommen Sie zu Ihrem Geld, wenn der Hausherr seine Schadensforderung mit Ihrem Werklohn oder dem Kaufpreis aufrechnet und nicht bezahlt?
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