Steht bei Ihnen in diesem Jahr auch ein Fahrrad unterm Weihnachtsbaum? Vielleicht sogar ein hochwertiges E-Bike? Dann wird vielleicht auch bei Ihnen früher oder später die Frage auftauchen: Wer bezahlt eigentlich meinen Schaden, wenn der Akku brennt?
Nach § 1 Produkthaftungsgesetz – ProdHaftG haftet hierfür der „Hersteller“ des Produktes.
Nach § 4 Produkthaftungsgesetz haften als Hersteller:
- der eigentliche Hersteller des Endproduktes oder Teilproduktes,
- der Quasihersteller, der durch das Anbringen seines Namens, seiner Marke oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller ausgibt.
- der Importeur, der das Produkt aus Nicht-EWR-Staaten eingeführt hat und
- jeder Lieferant, falls er nicht binnen eines Monats den tatsächlichen Hersteller oder den Vorlieferanten benennt.
Jede Menge Gründe also, sich auch als Onlinehändler und Importeur passgenau zu versichern. Frohe Weihnachten!