Der Brexit hat gefährliche Folgen für den Versicherungsschutz in der Produkthaftpflichtversicherung – Importe aus Großbritannien sind nun ein neues Haftungsrisiko
Wie bekannt haben sich die europäische Union und Großbritannien auf ein Abkommen geeinigt, das ihre wirtschaftlichen Beziehungen auf eine neue Grundlage stellt.
Dies betrifft auch Importeure und Händler von Waren, die nun aus einem „Drittland“ nach Europa importiert werden.
Durch den Austritt Großbritanniens aus der EU müssen sich Händler auf eine Verschärfung des Haftungsrisikos, sowie auch ihre Pflicht nach Produktsicherheit, einstellen.
Ab sofort ist der Importeur der „Hersteller“ und haftet entsprechend. Bezieht ein deutsches Unternehmen Produkte oder Rohstoffe sowie Komponenten aus Großbritannien, so gilt dieses seit dem Brexit für solche Produkte nach dem Produkthaftungsgesetz als „Hersteller“, obwohl man sich selber nur als „Händler“ sieht.
Wie muss der Versicherungsschutz in der Produkt-Haftpflichtversicherung nun für Importeure aussehen, die ihre Waren aus GB beziehen?
Versicherungstechnisch muss man seinen bestehenden Schutz auf das neu entstandene Herstellerrisiko beim Import aus GB erweitern.
Jeder Händler, der aus England importiert, muss seinen ggf. bestehenden Versicherungsschutz um die Produzentenhaftung nach dem ProdHaftG „upgraden“.