Mein Spezialgebiet ist unser „eigentlich“ die Produkthaftpflicht, aber heute berichten wir euch etwas zum Problem „der persönlichen Geschäftsführerhaftung“ und was mit der Haftung für Produkte zu tun hat.
In einem Gespräch kam die Frage auf, „wieso soll ich eine Produkthaftpflichtversicherung abschließen? Ich habe doch eine UG und die haftet doch sowieso nur begrenzt.“
Ja, das stimmt die UG haftet nur mit ihrem BETRIEBSvermögen.
Was vielen aber nicht bewusst ist, dass die UG und GmbH-Geschäftsführer VOLL und PERSÖNLICH und SOLIDARISCH haften – und zwar mit ihrem PRIVATvermögen!!!
Das ergibt sich § 43 GmbHG. Deutlich wird diese private Haftung an 2 Schadenbeispielen aus der Praxis:
Ein Geschäftsführer dachte sich, warum eine Produkthaftpflichtversicherung abschließen, meine UG bzw. GmbH haftet ja sowieso nur beschränkt. Es kommt dann immer wie es kommen muss, ein Kosmetikprodukt führt zu einer allergischen Reaktion bei einem Kunden der darauf langwierig im Krankenhaus behandelt werden muss.
Die Krankenkasse des Kunden verlangt von dir als Kosmetikhersteller bzw. Quasi-Hersteller die Erstattung der Behandlungskosten.
Der Schaden beträgt 45.000 Euro und die UG ist dadurch überschuldet und muss Insolvenz anmelden.
Was macht nun der Insolvenzverwalter? Der holt sich das Geld vom Geschäftsführer persönlich, weil der gegen seine Kaufmännischen Pflichten verstoßen, weil er keine passende Versicherung abgeschlossen hatte.
Zur Absicherung dieser persönlichen Geschäftsführerhaftung raten wir zum Abschluss Die Directors & Officers – Versicherung, kurz gesagt, D&O Versicherung. Die D&O-Versicherung schützt nämlich auch noch vor einem anderen Problem, dem Problem der INNENHAFTUNG
Was ist das? Dein Co-Geschäftsführer hat ohne dein Wissen einen Vertrag zum Einkauf von neuen Produkten abgeschlossen. Natürlich habt ihr immer gesagt, so etwas entscheiden wir gemeinsam. Leider entpuppt sich das Produkt als „unsicher“ und muss wieder vom Markt genommen werden.
Der Lieferant hat sein Geld aber schon bekommen und deine GmbH bleibt nun auf dem Schaden sitzen.
Noch schlimmer – stell dir vor, der Schaden ist so groß, dass die Fehlentscheidung deines Co-Geschäftsführers dazu führt, dass deine UG bzw. GmbH Insolvenz beantragen werden muss. Der Insolvenzverwalter kann auch von dir den GANZEN Schadenersatz einfordern. DU haftest persönlich, voll und SOLIDARISCH mit DEINEM Privatvermögen
In einem solchen Fall geht es nicht nur um den Vermögensschaden, es geht auch um Deine Reputation.
Der Versicherungsschutz der D&O-Versicherung sollte daher auch alle erforderlichen Aufwendungen abdecken, um den Schaden für dich abzuwehren oder zu mindern.
Bei D&O-Forderungen benötigst Du besonders spezialisierte Anwälte – und die kosten entsprechend.
Die D&O Versicherung, schützt Dich vor deiner privaten Haftung als Geschäftsführer einer UG oder GmbH
In der Regel deckt die D&O die Innen- und Außenhaftung ab und schützt somit vor Forderung vom Unternehmen an die Geschäftsführer und auch vor Forderungen durch Behörden, Geschäftspartner, Kunden, Mitarbeiter und anderen Unternehmen.
Aber Vorsicht: Vermögensschäden sind keine Personenschäden oder Sachschäden
Du brauchst in jedem Fall eine Betriebshaftpflicht und vor allem eine Produkthaftpflichtversicherung.
Solltest Du Fragen zum Thema haben, oder sollten andere Fragen auftauchen, melde Dich gerne per Telefon oder E-Mail – wir beraten dich immer individuell und persönlich