Die Umwelthaftung für Deine Produkte macht ein Haftpflicht-Underwriting zwingend erforderlich!
Das Thema „Nachhaltigkeit“ und moderne ESG-Kriterien verlangen von Dir „Sichere Produkte“ und eine geringstmögliche Einwirkung Deines Betriebes und Deiner Produkte auf die Natur und die Umwelt.
Leider lassen sich Schäden nicht vermeiden.
WICHTIGE FRAGE IST DAHER: welcher Versicherungsbaustein ist für Umweltschäden zuständig? Habe ich Umweltrisiken ausreichend abgesichert?
Im Schadenfall jedoch kommt es auf die konkrete Fallkonstellation an, ob für den Schaden, Deine Betriebshaftpflicht, Deine Produkthaftpflicht aufkommen wird, ODER ob der Schaden nur von der Umwelthaftpflicht oder der Umweltschadenversicherung gedeckt wird, ODER ob mehrere Versicherungsbausteine gleichzeitig in Anspruch genommen werden müssen.
Besonders betroffen sind Technische Betriebe, Hersteller, verarbeitendes Gewerbe, weil diese in der Praxis häufig auch Inhaber von umweltrelevanten Anlagen sind.
96 Beispiele für solche Anlagen werden z. B. im Anhang 1 zum UmweltHG genannt:
- Anlagen zur Wärmeerzeugung
- Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe
- Lagerung, Verarbeitung, Beförderung von Stahl, Eisen und sonstige Metalle
- Herstellung oder Weiterverarbeitung von Chemische Erzeugnissen, Arzneimitteln
- Verarbeitung von Kunststoffen
- Anlagen zur Herstellung von Holz oder Zellstoffen
- Anlagen zur Erzeugung von Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel sowie für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Betriebe
- Lagerung, Be-und Entladen von Stoffen
- Sonstige Wirtschaftsbereiche und Materialien
Aber auch Händler und Quasihersteller sind von Umweltrisiken durch die Lieferung von Produkten von den unterschiedlichen Zuständigkeiten der Versicherungsbausteine betroffen. Wie gesagt, es kommt auf die Einzelfallkonstellation an.
Das böse Erwachen kommt im Schadenfall z. B. dadurch, dass die Versicherungssummen für den Schaden unterschiedlich hoch sein können. In der Produkthaftpflicht hast Du z. B. 5 Mio. € versichert, in der Umwelthaftpflicht aber nur 1 Mio. €
Falls Du den Baustein „Umweltrisiken“ überhaupt richtig versichert hast.
DENN: die Umweltrisiken durch umweltrelevante Anlagen oder Produkte sind NUR mit besonderer Deklaration versichert und ansonsten definitiv ausgeschlossen!
Auch gibt es im Bereich der Umwelthaftpflicht keine Vorsorgeversicherung für neue oder erweiterte Risiken. So merkst Du vielleicht erst im Schadenfall, dass Du nicht versichert bist!
Falls das noch nicht reicht: Die Haftung nach dem Wasserhaushaltsgesetz oder dem Umwelthaftungsgesetz sind Gefährdungshaftungen – das heißt Du haftest auch ohne Verschulden.
Es reicht der Nachweis, dass der Schaden an der Umwelt durch Deinen Betrieb oder Deine Produkte entstanden ist.
Fazit: Konzipiere Deinen Versicherungsschutz nur zusammen mit einem Spezialisten!