Hackfleisch aus Insektenprotein? Wie schmeckt das Deiner Produkthaftpflichtversicherung?

Hackfleisch aus Insektenprotein? Wie schmeckt das Deiner Produkthaftpflichtversicherung?

Neuartige Lebensmittel

Köttbullar, das leckere skandinavische Fleischbällchen, ist dank IKEA in Deutschland bekannt.

Neu ist ein Startup aus Dänemark, das kürzlich ein Patent angemeldet hat, um Fleischprodukte wie Fleischbällchen, Pattys und Hackfleisch aus Insektenprotein zu produzieren.

Die Fleischklopse in der Pfanne bestehen allerdings nicht aus Rinderhack, sondern aus Erbsenmehl und aus gemahlenen Larven des „Glänzendschwarzen Getreideschimmelkäfers“. Die Produkte beinhalten rund 40% Insektenprotein und die weitere Produktentwicklung ist in vollem Gange.

Insekten als Zutat in der Lebensmittelproduktion werden derzeit kontrovers diskutiert. Einige sehen solche Entwicklungen kritisch, für andere sind Produkte aus Insektenfleisch in naher Zukunft selbstverständlich, um das Angebot in den Kühlregalen der Supermärkte zu bereichern.

Möglich macht diese Entwicklung die Durchführungsverordnung (EU) 2023/5. Erlaubt wird damit seit 24.01.2023 das Inverkehrbringen von entfettetem Pulver aus der Hausgrille. Der Weg für die Verarbeitung von Insekten zur Herstellung „neuartiger Lebensmittel“ ist also grundsätzlich frei.

Teilweise entfettetes Pulver aus „Acheta domesticus“ (Hausgrille) wurde außerdem in die Unionsliste für neuartige Lebensmittel (Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470) aufgenommen.

Neuartige Produkthaftpflichtversicherungen für neuartige Lebensmittel

Die Herstellung und das Inverkehrbringen von Lebensmitteln sind mit großen Risiken verbunden. Zur Deckung der Risiken spielt die Produkthaftpflichtversicherung eine bedeutende Rolle.

Lebensmittel werden in der Regel in großen Mengen hergestellt und von Menschen konsumiert. Es drohen erhebliche Personenschäden. Schön, wenn eine Versicherung das Risiko übernimmt.

Doch wie „schmecken“ Insekten der Versicherung? Wie verändert sich die Produkthaftung und die Produzentenhaftung bei der Herstellung solcher Produkte, wenn Insekten als Zutat verwendet werden?

Die Verwendung von Insekten ist praktisch in allen Lebensmitteln erlaubt. In der Zutatenliste müssen Insekten zwar angegeben werden, aber eine besondere Kennzeichnung ist derzeit nicht vorgeschrieben.

Für die Produkthaftung und die Produzentenhaftung sollte daran gedacht werden, dass es jetzt schon Menschen gibt, die bekanntermaßen z. B. auf Hausstaubmilben allergisch reagieren.

Klar sein dürfte wohl auch, dass die Technik zur Herstellung der Insekten und die Lieferkette nachvollziehbar und von hoher Qualität sein müssen. Insekten können von Parasiten befallen sein und sollten daher nicht in der Natur selbst zusammengesucht, sondern im zertifizierten Labor gezüchtet werden.

Im Auge behalten muss man zusätzlich, dass durch die steigende Verarbeitung von Insekten-Proteinen neue Unverträglichkeiten entstehen oder bestehende Probleme verändert werden könnten.

Neuartiges Underwriting für neuartige Produkthaftpflichtversicherungen

Der stetig steigende Anspruch des Gesetzgebers an Haftung und Verantwortung sowie immer mehr Regulatorik beherrschen das Tagesgeschäft in allen Branchen. Wenn die Risiken steigen, steigt auch der Bedarf nach Deckungsschutz.

Wie findet man heutzutage seine neuartige Produkthaftpflichtversicherung für seine neuartigen Lebensmittel?

Sollte man selbst bei einer Versicherung oder irgendwo online anfragen, um ein Angebot zu bekommen?

Wie bewertet man selbst, ob die Versicherungsinhalte und die Bedingungen den persönlichen Bedarf und das individuelle Risiko vorteilhaft abdecken?

Im Kern lautet die zentrale Frage: Funktioniert heutzutage noch das reine „Pricing“ oder benötigt man immer ein „Underwriting“? – Was ist der schlauere Weg zur Produkthaftpflichtversicherung?

Versicherungen sind komplexe Rechtsprodukte mit vielen Wechselwirkungen und Nebenwirkungen. Bei der Auswahl und Beratung von Medikamenten vertraut man auch besser dem Arzt oder Apotheker.

Übertragen auf die Versicherungswelt bedeutet das, dass der Abschluss einer Versicherung anhand des Preises oder auf eigene Faust nicht funktionieren. Ein Onlinerechner oder die direkte Anfrage bei einer Versicherung sind für den Laien nicht zielführend. Ein Vergleich von Versicherungen anhand des Beitrages ist praktisch unmöglich und erweist sich im echten Leben auch immer wieder als gefährlich!

Der schlaue und sinnvollere Weg führt vielmehr über ein professionelles „Underwriting“.

Nur beim Underwriting erfassen, analysieren und bewerten ausgebildete Spezialisten den Betrieb und dessen Risiken. Geklärt wird hierdurch, welche Versicherungsinhalte und Bedingungen erforderlich sind, um die erkennbaren und weniger erkennbaren Risiken abzudecken.

Das Underwriting erkennt auch, ob Sonderkonditionen und Sonderbedingungen vereinbart werden können, um die Vorteile auf der Kundenseite zu optimieren.

Das sorgt für mehr Sicherheit und günstige Beiträge!

Hand aufs Herz – keiner möchte unnötig zu viel bezahlen, und keiner möchte im Schadenfall im Regen stehen.

Wer bei der Absicherung für seine Existenz einen passenden, günstigen und vorteilhaften Versicherungsschutz benötigt, der ist beim spezialisierten Versicherungsmakler gut aufgehoben.

Ich freue mich auf Ihren Anruf unter 04103-1899765.

HIER Angebot anfragen

Wedel, 16.02.2023, Dipl.-Kfm. Christian Fuchs ist der „Versicherungs-Fuchs“ für Produkthaftpflichtversicherungen und staatlich geprüfter Haftpflicht-Underwriter (DVA)

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