Wie melde ich einen Produkthaftpflichtschaden?
Antwort: Am besten nicht selbst!
Kürzlich meldet sich der Leiter eines Betriebes und bittet um Hilfe, da seine Versicherung die Deckung für einen sehr großen Schaden abgelehnt hat. Mit dem Ärger und dem Reputationsverlust muss man nun klar kommen.
Was war passiert? Der Geschäftsführer hat die Versicherung vor einigen Jahren direkt bei einer Versicherung abgeschlossen, weil das Thema schnell erledigt sein sollte und weil das Angebot auch nicht schlecht war. Er hat viele Jahre brav seine Beiträge bezahlt und alles war gut.
Im Sommer 2022 meldet sich sein Kunde bei ihm und beklagt sich, dass die letzte Lieferung verunreinigt gewesen sein müsse, weil man hierdurch einen Schaden erlitten habe.
Wieder brav, schreibt der Geschäftsführer seiner Versicherung eine E-Mail und meldet den Schaden korrekt mit allen Details.
Die Versicherung antwortet ihm schnell und kurz mit einem Zweizeiler und lehnt die Deckung für den Schaden in „versicherungs-kryptischer Fachsprache“ kategorisch ab!
Und nun? Wie geht es jetzt weiter? Wieso ist der Schaden nicht versichert? Ist die Deckungsablehnung überhaupt gerechtfertigt? Müssen wir den Schaden selber tragen? Wie machen wir das und was sagen wir unserem Kunden?
Welche Kardinalpflichten hat ein Versicherungsmakler?
Der Fall verdeutlicht leider die oft unterschätzte Wichtigkeit einen Ansprechpartner zu haben, der wie ein Anwalt rechtlich im Lager des Versicherungsnehmers steht. Zu den Kardinalpflichten des Versicherungsmaklers gehört die Hilfe, der Beistand und die Begleitung im Schadenfall. „Hilfe, Beistand und Begleitung“ bedeutet dabei nicht einfach die Zusendung eines Schadenformulars oder der Verweis auf ein Meldeportal.
Viel wichtiger sind die deckungsrechtliche Klärung des Falles und die Beratung zur Einhaltung aller Obliegenheiten.
Der Versicherungsmakler kann sodann helfen, bereits die Schadenmeldung in „versicherungs-kryptischer Fachsprache“ zu schreiben, damit die Versicherung ihre Leistungspflicht nicht allzu leichtfertig abblocken kann oder sich fadenscheinig aus der Verantwortung stehlen kann.
Wo sollte man seine Produkthaftpflichtversicherung abschließen, um im Schadenfall Hilfe, Begleitung und Beistand zu bekommen?
Der Abschluss einer Versicherung über ein Onlineportal, eine Plattform oder direkt bei einer Versicherung bedeutet in der Praxis, dass man sich selbst um seine Versicherung kümmern muss. Das gilt auch für den Schadenfall.
Wir stehen unseren Kunden mit Rat und Tat zur Seite! Wir bieten von Anfang an eine individuelle und persönliche Betreuung für Ihre Interessen – in guten wie in schlechten Zeiten!
Wedel, 07.03.2023, Dipl.-Kfm. Christian Fuchs ist der „Versicherungs-Fuchs“ für Produkthaftpflichtversicherungen und staatlich geprüfter Haftpflicht-Underwriter (DVA)