Hurra, Deine Firma und Deine Produkte stehen in der Zeitung – aber wieso ist Deine Produkthaftpflichtversicherung darüber „not amused“?
Hallo, mein Name ist Christian Fuchs, ich bin seit 1995 unabhängiger Versicherungsmakler und ich kümmere mich darum, dass unsere Kunden eine zuverlässige Produkthaftpflichtversicherung besitzen.
Umweltbundesamt findet Weichmacher im Kinder Urin
Das Umweltbundesamt schlug im Jahr 2024 in ganz Europa Alarm, nach dem vermehrt verbotene Weichmacher im Urin nordrhein-westfälischer Kinder festgestellt wurden.
Das Umweltbundesamt bittet seither alle zuständigen EU-Behörden um Unterstützung, um der Ursache auf die Spur zu kommen.
Weichmacher, auch Phthalate genannt, sollen Produkte weich und biegsam machen und finden sich in Kabeln, Lebensmittelverpackungen, Fußbodenbelägen, Tapeten, Sport- und Freizeitartikeln, Spielzeug und auch in Kosmetik und Medizinprodukten.
Es geht im Kern um das Thema Produktsicherheit. Doch wer ist die für Sicherheit eines Produktes verantwortlich? DER HERSTELLER!
Der Hersteller eines Produktes hat die sogenannte Konstruktions-, Fabrikations-, Instruktions und auch Produktbeobachtungspflicht.
Zum Umfang der Produktbeobachtungspflicht gehört die Warnung vor oder Rückruf von unsicheren Produkten. Unsicher ist ein Produkt immer, wenn ein Personenschaden entstehen könnte.
„Rückruf ist die auf gesetzlicher Verpflichtung beruhende Aufforderung
– des Herstellers,
– zuständiger Behörden oder
– sonstiger Dritter
an Endverbraucher, Endverbraucher beliefernde Händler, Vertrags- oder sonstige Werkstätten, die Erzeugnisse von autorisierter Stelle auf die angegebenen Mängel prüfen und die gegebenenfalls festgestellten Mängel beheben oder andere namentlich benannte Maßnahmen durchführen zu lassen.“
Ich kann daher nur dringend dazu raten, auf die Produktqualität zu achten! Eigene und vor allem regelmäßige Tests von eingekauften Waren sind Gold wert!
Sollte man herausfinden, dass DEINE PRODUKTE Weichmacher enthalten und dass DU diese Produkte verkauft hast, dann wird es richtig teuer für Dich.
Neben den Kosten für Rückrufe, benötigst Du viel Geld für Verteidigungskosten, weil Dir ZUSÄTZLICH Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren drohen.
Die gleiche Verantwortung wie den Hersteller trifft auch den Quasi-Hersteller, den EU-Bevollmächtigten und demnächst auch Händler, Dienstleister und Vertriebs-Plattformen.
Wieso ist Deine Produkthaftpflichtversicherung „not amused“!
Wenn durch Weichmacher in Deinen Produkten ein Mensch erkrankt oder gesundheitlich geschädigt wird, so fällt das unter den Deckungsschutz der Produkthaftpflichtversicherung. Wenn 10.000 Menschen erkranken, fällt das auch unter den Versicherungsschutz und gilt als Serienschaden.
In beiden Beispielen muss Dich Deine Versicherung bis zur Höhe der Versicherungssumme von gesetzlichen Schadenersatzansprüchen freistellen. Hoffentlich hast Du eine sehr hohe Versicherungssumme gewählt.
Als Hersteller bist Du aber nicht aus dem Schneider! Deine Versicherung deckt nämlich keine Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einem Rückruf von Erzeugnissen geltend gemacht werden.
Produktrückrufkosten sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Wieso ist Deine Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung „not amused“!
JA, es gibt Wordings, die manche Kosten bei einem Rückruf von Erzeugnissen abdecken. Die Klausel gilt ABER nur im Rahmen der Erweiterten Produkthaftpflicht.
Fazit: Schließe Deine Produkthaftpflichtversicherungen nicht selbst ab! Suche Dir einen erfahrenen Spezialisten, der Dir VOR, WÄHREND und NACH Vertragsabschluss nachhaltig hilft.
Wedel, 22.06.2024, Diplom-Kaufmann Christian Fuchs ist der „Versicherungs-Fuchs“ für Produkthaftpflichtversicherungen und staatlich geprüfter Haftpflicht-Underwriter (DVA)