Was sind „zugesicherte Eigenschaften“ in der Produkthaftpflichtversicherung?
Die Produkthaftpflichtversicherung sollte auch Personenschäden und Sachschäden aufgrund von Sachmängeln durch fehlende, aber zugesicherte Eigenschaften abdecken.
Achten Sie also darauf, dass abweichend von § 1, 4 § I 1 AHB und § 4 I 6 III AHB alle auf Sachmängeln beruhende Schadenersatzansprüche Ihrer Kunden unbedingt auch verschuldensunabhängig mitversichert sind!
Weitere Infos über unsere Deckungskonzepte, z. B. speziell für Onlinehändler und Quasi-Hersteller gibt es bei uns hier…