Wie ein Onlinehändler zum Quasi-Hersteller wird
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass jeder Hersteller, der Produkte in der EU in den Verkehr bringt, für alle Personenschäden und alle Sachschäden seiner Produkte haftet, also bezahlt. Die Haftung ist unbegrenzt!
Als Onlinehändler ist man zwar nicht der Hersteller der Produkte, ABER man wird ganz schnell zum sogenannten Quasi-Hersteller.
Zum Quasi-Hersteller wird jeder Onlinehändler, der
- den EU-Hersteller nicht benennen kann oder
- die Produkte in die EU einführt also importiert (Gilt auch für dropshipping)
Auf die Größe deines Unternehmens kommt es nicht an.
Zum Quasi-Hersteller und damit haftbar gemacht werden kann ein großer Onlinehändler genauso wie jeder Kleingewerbetreibende und Einzelunternehmer.
Die unbegrenzte Haftung ist für Einzelunternehmer sogar doppelt gefährlich, weil Einzelunternehmer mit ihrem gesamten Betriebsvermögen UND dem gesamten Privatvermögen für Schäden aufkommen müssen.