Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung für Hersteller, Quasi-Hersteller, Händler und Importeure von Kfz-Teilen, Kraftfahrzeugen, Zweirädern und Zubehör

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Warum braucht man eine Produkthaftpflichtversicherung?

In Deutschland ist die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung die wichtigste Versicherung überhaupt, weil das Unternehmen und häufig auch der Unternehmer persönlich in voller Höhe für verursachte Schäden aufkommen müssen. Abgesichert ist das Betriebliche Risiko, das Produktrisiko und die Umwelthaftpflicht.

Das betriebliche Risiko ergibt sich aus der Haftung für die Produktion, also aus den Risiken die während und zur Leistungserstellung entstehen.

Unter der Produkthaftpflichtversicherung wird die Versicherung des Haftungsrisikos für die Produkte und Leistungen eines Betriebes verstanden. Versicherungsschutz besteht also für die Ergebnisse des Betriebes.

Das erste Element der Produkthaftung ist die Haftung für Fehler des fertigen Produktes. Versichert ist nicht das fehlerhafte Produkt selbst, sondern der Schaden beim Endabnehmer, weil bei ihm durch das Produkt typischerweise Personen- oder Sachschäden und ggf. Vermögensfolgeschäden entstanden sind. Das zweite Element ist die Deckung der Haftung des Herstellers, Quasi-Herstellers und des Importeurs für sein fehlerhaftes Produkt, welches das Fehlschlagen einer gewerblichen Weiterverarbeitung verursacht.

Warum brauchen Onlinehändler eine Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung?

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Schadenbeispiele

UNACHTSAMKEIT

Beim Abladen Ihrer Fahrzeuge wird durch Unachtsamkeit des Staplerfahrers ein Passant schwer verletzt. Es werden Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld und Entgeltfortzahlung geltend gemacht.

VERKEHRSSICHERHEITSPFLICHT

Frau Meier, eine ältere Dame, geht im Winter am frühen Morgen vor Ihrem Zweiradhandelsbetrieb spazieren. Da der Winterdienst heute leider noch nicht erschienen ist, ist nichts geräumt, sodass Frau Meier auf dem spiegelglatten Weg vor Ihrem Betrieb ausrutschte und sich den Oberschenkelhalsknochen brach. Die Kosten für den wochenlangen Krankenhausaufenthalt und die Folgebehandlungen aufgrund einer dauerhaften Schädigung trägt die Versicherung.

Eine Betriebs- und Produkthaftpflicht schützt sowohl den Betrieb als auch seine gesetzlichen Vertreter, hier den Staplerfahrer bzw. die Reinigungskraft, vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.

PRODUKTFEHLER

Sie vertreiben ein E-Fahrzeug, das bisher alle Produkttests bestanden hat. Einige Zeit später aber melden sich mehrere Kunden und klagen über Bremsprobleme. In einem Fall ist es hierdurch zu einem erheblichen Sachschaden gekommen. Die auf Kosten der Versicherung hinzugezogenen Sachverständigen ermitteln die Schadensursache. In der Produktion hat sich ein Mangel eingeschlichen, so dass Sie als Verursacher eindeutig feststehen – die Versicherung muss daraufhin für den Schaden aufkommen.

PRODUKTFEHLER

Aufgrund einer fehlerhaften Bedienungsanleitung schließt ein Käufer Ihres E-Zweirades den Akku zum Aufladen falsch an, so dass er sich entzündet und einen Garagenbrand verursacht. Großer Ärger ist nun „Programm“ und „hoffentlich sind Sie gut versichert“ ist die Botschaft Ihres Kunden!

ÜBERWACHUNGS- / AUSFÜHRUNGSFEHLER

Als freiberuflicher Berater und Experte für die Herstellung von Kfz-Teilen sind Sie mit der Planung und Überwachung eines Produktionsprozesses beauftragt. Durch ein Missverständnis und Defizite bei der Überwachung wurden die feuerpolizeilichen Auflagen nicht korrekt umgesetzt, was man erst bei der Abnahme nach Fertigstellung bemerkte. Die Folge: Diverse größere Umbauten mussten umgesetzt werden. Davon waren mehrere Gewerke betroffen, jedoch waren die am Bau beteiligten Handwerker nicht mehr verfügbar. Folglich kam es neben den massiven Mehrkosten zu größeren Verzögerungen beim Einzug – und damit zu Umsatzausfällen.

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Was man über eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung wissen muss?

FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?

Diese Versicherung ist für alle Hersteller und Vertreiber von Produkten im Kfz-Bereich, wie z. B. E-Kraftfahrzeuge, Motorräder und Zubehörteile. Für Händler von Kfz-Ersatzteilen oder Kfz-Zubehörteilen mit Eigenmarken und für Importeure gelten Besonderheiten: Sie haften ebenfalls wie ein Hersteller, weil Sie der Inverkehrbringer dieser Produkte sind!

WAS IST VERSICHERT?

Versichert ist – je nach Umfang des Vertrages – die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres versicherten Betriebes entstehen kann, insbesondere auch die gesetzliche Haftpflicht aus Mangelhaftigkeit oder Falschlieferung hergestellter oder gelieferter Produkte. Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebshaftpflicht-Versicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERBAR?

Der Leistungsumfang der Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und die daraus als Folge entstehenden Vermögensschäden. Spezielle Produktvermögensschäden sind nur in der erweiterten Produkthaftpflicht-Versicherung mitversichert.

Deren Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter wie z.B.

  • durch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften
  • infolge der Mangelhaftigkeit von Sachen, die erst durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der gelieferten Erzeugnisse mit anderen Produkten entstehen
  • wegen nutzlos aufgewendeter Kosten für die Ver- oder Bearbeitung fehlerhafter Erzeugnisse
  • durch Mängel an be- oder verarbeiteten Sachen
  • durch Fehler gelieferter, montierter oder gewarteter Maschinen

Für spezielle Berufsgruppen kann eine reine Vermögensschadenhaftpflicht-Police nötig sein, die auch unabhängig von einem vorherigen Sach- oder Personenschaden leistet. (Siehe unten)

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERT?

Eine Haftpflichtversicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält aber auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind z.B.:

  • Schäden, die man selbst erleidet
  • Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
  • Schäden, die nicht dem betriebsspezifischen Risiko unterliegen, wie z.B. Schäden an Kommissionsware oder Schäden, die nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind.
  • Erfüllungsschäden

VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN DECKUNGSSCHUTZ – EINHALTUNG DER QUALITÄTS- UND SICHERHEITSVORSCHRIFTEN

Im Schadenfall prüft die Versicherung, ob Sie rechtskonforme und ausreichende Qualitäts- und Sicherheitskontrollen und Informationen gewährleistet haben. Verletzungen solcher Obliegenheiten führen, trotz Beitragszahlung, zum Verlust des Versicherungsschutzes. In unserem Sonderkonzept haben wir daher eine Lösung für dieses Problem eingebaut.

WO GILT DIE VERSICHERUNG?

Die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung gilt für Betriebsstätten in Deutschland. Sofern von dieser Betriebsstätte Schäden im Ausland ausgehen, besteht hierfür auch innerhalb Europas Versicherungsschutz. Dieser kann auf Antrag auch auf Schäden außerhalb Europas oder für Betriebsstätten außerhalb Deutschlands ausgedehnt werden. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz im Ausland für in Deutschland hergestellte Produkte, wenn diese ins Ausland gelangt sind, ohne dass sie dorthin geliefert haben oder haben liefern lassen (indirekte Exporte). Für Produkte, die durch ihre Lieferung oder ihr „Liefern lassen“ ins Ausland gelangen (direkte Exporte), kann der Versicherungsschutz erweitert werden. Für die USA, Kanada, Schweiz, China, Großbritannien und Nordirland gibt es spezielle Regelungen.

WIE LÄSST SICH DIE VERSICHERUNGSSUMME ERMITTELN?

Die Höhe der Deckungssumme richtet sich nach dem speziellen Risiko des Versicherungsnehmers. Wir empfehlen eine Deckungssumme von mindestens 5.000.000 Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

WELCHE ZAHLUNGEN WERDEN IM SCHADENFALL GELEISTET?

  • Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche
  • Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche

In jedem Fall erfolgt die Schadenzahlung abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Diese kann für die unterschiedlichen Bereiche individuell ausfallen.

Was kostet eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung?

Die Beiträge variieren von Versicherung zu Versicherung. Eine auf den ersten Blick „günstige“ Versicherung kann sich im Schadenfall als Fehlgriff herausstellen, weil ein wichtiger Baustein oder eine Deckungserweiterung fehlt. Umgekehrt ist die „teurere“ Versicherung keine Garantie dafür, dass der Versicherungsschutz zum Betrieb passt. Bezugsgrößen für die Versicherungsprämie sind das Risiko, der Umsatz, der Anzahl der Mitarbeiter und die Lohn- und Gehaltssumme.

WAS IST ZU BEACHTEN?

Unterschiedliche Betriebe benötigen unterschiedlichen Versicherungsschutz. Die Policen bestehen daher aus verschiedenen Bausteinen mit frei kombinierbaren Deckungserweiterungen und Zusatzklauseln, je nach individuellem Bedarf.

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WIESO BRAUCHT MAN EINEN VERSICHERUNGSSPEZIALISTEN?

Diese Information gibt Auskunft, welchen Leistungsumfang eine Versicherung üblicherweise haben kann. Die konkreten Versicherungsbedingungen weichen je nach Anbieter sehr stark hiervon ab. Außerdem ist das Produkthaftpflichtmodell modular aufgebaut. Nur der Spezialist kann feststellen und passgenau beraten, welche Bausteine Sie benötigen und welche nicht. Der Versicherungsspezialist überblickt außerdem das Zusammenwirken der Haftpflichtversicherung mit anderen Versicherungsarten, wie z. B. mit der Rechtsschutzversicherung oder der Transportversicherung.

Wer braucht eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung und wer braucht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

WELCHE ZUSÄTZLICHEN VERSICHERUNGEN SIND ZU EMPFEHLEN?

Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vorstände haften bei Beratungs- und Entscheidungsfehlern persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Für diesen Fall, dass sie oder eine andere versicherte Person für einen Vermögensschaden (weder Personen- noch Sachschaden) im Zusammenhang mit der jeweiligen versicherten Tätigkeit ersatzpflichtig gemacht werden, kann mit einer D&O-Versicherung (Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung) vorgesorgt werden. Da der Gesetzgeber seit dem 01.07.2010 für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften einen persönlichen Pflicht-Selbstbehalt von 10%, max. 1,5-fach des Jahresbruttobezuges vorsieht, ist eine zusätzliche D&O-Selbstbehaltsversicherung zu empfehlen. Weiterhin können Unternehmen ihren Versicherungsschutz mit einer separaten AGG-Versicherung erweitern. Es besteht Versicherungsschutz für Ansprüche wegen Diskriminierung, die sich aus Arbeitsverhältnissen und/oder dem alltäglichen Geschäft ergeben.

In der Praxis bewährt haben sich auch eine Rechtsschutzversicherung, die Geschäftsinhaltsversicherung und die Transportversicherung.

Da durch Produkte im Kfz-Bereich häufig auch Menschen ernsthaft verletzt werden können, raten wir immer zu einer Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung.

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Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

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