Sinnvolle Ergänzung: Vertragsrechtsschutz für Betriebe, Firmen und Unternehmen

„Eigentlich“ sind Streitigkeiten mit Vertragspartnern generell nicht im Leistungsumfang einer gewerblichen Rechtsschutzversicherung enthalten. Geraten Sie also in einen Rechtsstreit in diesem Bereich, müssen sie für die entstehenden Kosten selbst aufkommen. „Eigentlich“?

Nach dem Clou „Bauherrenrechtsschutz“ haben wir nun ein weiteres Highlight im Angebot – der Firmen-Vertragsrechtsschutz! Damit werden die zu versichernden Bereiche im Rechtsschutz erneut besser, denn Vertragsrechtsschutz war im gewerblichen Bereich bisher nicht versicherbar.

Um Sie vor den anfallenden Gerichtskosten zu schützen, die in Folge einer nichteingehaltenen Vereinbarung von oder sonstigen Streitigkeiten mit Vertragspartnern entstehen können, empfehlen wir unsere neue Versicherungslösung. Als sinnvolle Ergänzung zum Firmenrechtsschutz, bieten wir einen vollwertigen Vertragsrechtsschutz für fast alle Branchen an.

Was beinhaltet der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz?

Mit dem Firmenvertragsrechtsschutz erhalten unsere Kunden eine Komplettabsicherung im Falle von Vertragsstreitigkeiten mit Kunden, Lieferanten usw., natürlich sind auch die sonstigen Hilfsgeschäfte mitversichert.

Als Spezialist für „kleine Kunden“ ist unsere Lösung nur für Betriebe mit maximal 20 Mitarbeitern und einem Höchstumsatz von vier Millionen Euro gedacht.

Beispiel: Als selbstständiger Handwerker erhalten Sie den Auftrag, umfangreiche Reparaturen an einem Einfamilienhaus durchzuführen. Der Auftraggeber bezahlt lediglich einen Teil der Rechnung und behauptet unberechtigterweise diverse Mängel. Sie möchten hiergegen vorgehen.

Für Hilfsgeschäfte ist Rechtsschutz auch separat möglich

Wenn sich Ihre Kunden dieses exklusive Maß an Sicherheit nicht leisten möchten, oder auch für Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern bzw. mehr als vier Millionen Euro Umsatz, ist es alternativ möglich, die bei ÖRAG sehr umfangreichen Leistungen im Vertragsrechtsschutz für Hilfsgeschäfte separat abzuschließen. Hier lohnt in jedem Fall ein Vergleich des Deckungsumfangs mit anderen Anbietern. Bei ÖRAG beinhaltet diese Deckung Folgendes:

Hilfsgeschäfte – Verträge, die sich auf Büro-/Betriebsräume sowie deren Einrichtung beziehen

Dienstleistungen – Catering, Eventmanagement, Aktenentsorgung, Werbedienste

Gewerbliche Versicherungen – Alle Versicherung des versicherten Unternehmens

Investitionsgüter – Verträge über den Kauf/Leasing/Wartung/Reparatur von Maschinen, Werkzeugen sowie von Daten- und Informationsverarbeitungsanlagen sowie die dazugehörige Software

Beispiel: Für Ihren Betrieb haben Sie sich neue Maschine angeschafft. Die damit erstellten Produkte sind jedoch alle schadhaft. Der Händler behauptet, die Maschine arbeite korrekt und verweigert die Rücknahme der Maschine.

Firmen-Vertrags-Rechtsschutz