Corona lässt den Onlinehandel boomen
Als Folge vertreiben immer mehr Händler ihre Produkte online, aber Vorsicht: im Internet heißt nicht immer sicher.
Um die Sicherheit dieser Produkte sicherzustellen, gibt es das sog. Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) -> Hersteller, Importeure, Händler sind dazu verpflichtet nur sichere Produkte auf den Europäischen Binnenmarkt zu bringen
Das ProdSG regelt grundsätzlich das Bereitstellen aller Produkte im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung. Ergänzt wird das ProdSG ab Juli 2021 durch die Marktüberwachungsverordnung, Ziel der Verordnung: künftig soll es nur noch Produkte auf dem Europäischen Markt geben, die sicher sind und den europäischen Vorschriften hinsichtlich der Produktgestaltung entsprechen.
Unsichere und nicht konforme Produkte sind eine Gefahr für den Verbraucher und sollen so vom Markt verschwinden und auch nicht über Onlineplattformen wie z. B. amazon oder ebay angeboten werden können.
Durch die Marktüberwachung sollen künftig Verstöße und unsichere Produkte effektiver aufgedeckt werden.
Der Onlinehändler ist zwar nach geltendem Recht weder Hersteller noch Inverkehrbringer von Produkten, er wird nun aber durch die neue Verordnung schon durch das bloße Anbieten im Netz oder auf Onlineplattformen zum Inverkehrbringer.
Ergo: der Händler wird künftig in Sachen Produktsicherheit und Produktkonformität stärker in die Verantwortung und Haftung genommen.
Durch die neue Art der Haftung ergibt sich ein Bedarf zur Anpassung des Versicherungsschutzes im Bereich der Produkthaftpflichtversicherung. Diese Spezialpolice muss künftig auch die „Verschärfte Produkthaftung“ abdecken.
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