Praxisbeispiele für Produkthaftung
Beispiel 1: Nahrungsergänzungsmittel
Du bist Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln für den Fitnesssport. Die Zutaten hierfür werden aus ganz Europa angeliefert. In der werkseigenen Fertigung werden die Stoffe zu diversen Fitnessdrinks zusammengemischt. Die fertigen Erzeugnisse werden über den Onlineshop direkt ab Werk an Endverbraucher in ganz Deutschland geliefert.
Nach kurzer Zeit melden sich immer mehr Kunden, die über sehr starke Nebenwirkungen wie Herzrasen und Bluthochdruck nach der Einnahme klagen. Bei einer sofortigen Überprüfung der Drinks stellt man fest, dass der Inhalt einiger Flaschen aus einer bestimmten Charge eine viel zu hohe Dosierung an Koffein enthält. Die Überdosierung mit Koffein ist also „schuld“. Nach weiteren 6 Wochen melden sich die ersten Krankenkassen einiger Kunden und fordern den Ersatz der Arztkosten. Manche Kunden verlangen auch die Zahlung von Schmerzensgeld für den Schock und die Angst.
Produkthaftpflicht bedeutet also für den PERSONEN-Schaden zu bezahlen, den deine Produkte angerichtet haben. Du als Hersteller musst dafür haften und alle Kosten ausgleichen.
Beispiel 2: Medizinprodukte
Du vertreibst Medizinprodukte in den auch Akkus verbaut sind über deinen Onlineshop und über die bekannten Internet-Marktplätze. Du achtest immer brav darauf, dass deine Waren über die erforderlichen Kennzeichnungen verfügen, zertifiziert sind und dass sie alle Sicherheitsbestimmungen erfüllen. Trotzdem entzündet sich der Akku in einem Gerät beim Aufladen in der Küche eines Käufers wodurch – Gott sei Dank – nur kleiner Brand entsteht.
Produkthaftpflicht bedeutet also für den SACH-Schaden zu bezahlen, den deine Produkte angerichtet haben. Du als Hersteller musst dafür haften und dem Geschädigten die Kosten fürs Löschen und für eine neue Küche ersetzen
Beispiel 3: Kosmetikrohstoffe
Du importierst Kosmetikrohstoffe von Produzenten aus der ganzen Welt und belieferst damit Deine Kunden, die aus deinen und anderen Rohstoffen diverse Lotionen und Cremes mischen. Die Fertigprodukte deiner Kunden platzen nach kurzer Lagerungszeit auf und werden leider unverkäuflich. Als Ursache ermittelt man eine Infektion der Fertigprodukte mit Hefebakterien. Ein Gutachter findet heraus, dass deine Rohstoffe „schuld“ sind, weil diese bei Anlieferung mit Hefebakterien befallen waren.
Produkthaftpflicht bedeutet hier für den PRODUKTVERMÖGENS-Schaden zu bezahlen, den deine Produkte angerichtet haben. Du als Lieferant musst dafür haften und für die Aufwendungen aller für die Tonne produzierten Cremes aufkommen.
Beispiel 4: Fliesenhandel
Du handelst mit wunderschönen Keramikfliesen, die deine Kunden zu Hause und auch in ihren Firmen verlegen lassen oder auch selber verlegen. Am Anfang läuft das richtig super, bis sich nach einigen Monaten die Käufer einer bestimmten Sorte bei dir melden, weil sich die Fliesen verfärben und hässlich gelblich werden. Zum Austausch der falsch gebrannten Fliesen müssen die alten Fliesen für teures Geld ausgebaut und die neuen Fliesen eingebaut werden.
Produkthaftpflicht bedeutet also für den VERMÖGENS-Schaden zu bezahlen, den deine Produkte angerichtet haben. Du als Händler musst für die Ausbau- und Einbaukosten haften und viel Geld bezahlen.
Wen trifft die Haftpflicht für Produkte?
Die Haftung für Produkte trifft in erster Linie den „Hersteller“. ABER: Als „Hersteller“ im Sinne des Gesetzes gilt nicht nur der Erzeuger, sondern auch andere „Inverkehrbringer“. Siehe hierzu mein Video zum Thema „wer bin ich“.
Welche Schäden können Produkte verursachen?
Wie die Beispiele zeigen, können deine Produkte Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden und Produktvermögensschäden verursachen.
Dein persönliches Risiko ist sehr hoch, also versichere Dich auch so!
Wir beraten Dich gerne individuell und persönlich. Hast Du Fragen zu diesem Thema oder einem anderen Thema, Rufe uns einfach an oder schreibe eine E-Mail wir sind immer für dich da.