Stellt die Einführung der neuen MDR eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung im Sinne der AHB dar? Welche Auswirkung hat das dann auf bestehende Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherungen?
Wer Medizinprodukte oder Software bzw. Apps mit medizinischer Verwendung vertreibt, sollte seine Versicherungsschutz prüfen!
Aus dem Erlass neuer Rechtsnormen, wie z. B. Umwelthaftungsgesetz, Produkthaftpflichtgesetz und nun der MDR, ergibt sich regelmäßig eine qualitative Gefahrerhöhung, da der Versicherungsnehmer nun umfangreicher haftet.
Da eine Gefahrerhöhung anzeigepflichtig ist, muss diese der Versicherung mitgeteilt werden. Ggf. empfiehlt es sich auch, hier selbst aktiv tätig zu werden, um für die eigene Rechtssicherheit zu sorgen. Schließlich will niemand das böse Erwachen erst im Schadenfall erleben..
Aufgrund der Gefahrerhöhung, ist die Versicherung berechtigt, den bestehenden Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats zu kündigen. Der Verlust des Versicherungsschutzes gefährdet dann auch die Zertifizierung als Medizinprodukt, da die MDR eine Quasi-Versicherungspflicht vorsieht.
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