Urteil des 6. Zivilsenat des BGH bestätigt steigende Ansprüche an die Produkthaftung und Produzentenhaftung im Bereich der Medizintechnik und Medizinprodukte.
Welche Deckungsbausteine sollte Deine Produkthaftpflichtversicherung unbedingt enthalten?
Urteil des 6. Zivilsenat am Bundesgerichtshof
Der BGH hat in diesem Urteil entschieden, dass alle Medizinprodukte einer Produktgruppe oder Produktionsserie als „fehlerhaft“ gemäß § 3 Produkthaftungsgesetz gelten, wenn bei anderen Geräten der Gruppe oder Serie eine Fehlfunktion festgestellt wurde.
Warum sind Medizinprodukte besonders zu versichern?
Das Produkthaftungsgesetz will die Sicherheit und die Gesundheit der Verbraucher schützen. Medizinprodukte bedeuten aufgrund ihrer Funktion eine besondere Verletzlichkeit für die Patienten. Je nach Medizinprodukt, ist damit ein außergewöhnliches und ggf. lebensbedrohliches Schadenspotential verbunden.
Was hat der BGH festgestellt?
Der BGH hat entschieden, dass es für Deine Haftung nicht erforderlich ist, dass ein konkreter „Fehler“ konkreten Einzelfall im Sinne von § 3 Produkthaftungsgesetz festgestellt zu werden braucht.
Du haftest also „leichter“.
HINWEIS: Die leichtere Haftung kommt auch bei Nahrungsergänzungsmitteln in Betracht – hierzu gibt es spezielle Videos auf meinem Kanal.
Was war passiert?
Die Krankenversicherung eines Patienten verlangte Schadenersatz für Krankenhauskosten und Behandlungskosten, weil bei ihrem Versicherten ein implantierbares medizintechnisches Gerät operativ ausgetauscht werden musste.
Warum wurde die Firma XY verklagt?
Die Firma XY als Hersteller (Manufacturer) im Patientenausweis des Medizinproduktes. Auch in dem Ausweis für Deutschland war die Firma XY angegeben. Das Formular enthält zusätzlich auf mehreren Seiten den Aufdruck „XY“ und die Internetadresse von XY.
Welches Ziel hat die Produkthaftung?
Dem Gesetz ist Deine tatsächliche Rolle egal! Das gesetzliche Ziel ist der Schutz der Verbraucher und daher die Findung eines Verantwortlichen.
Die rechtlich erhebliche Frage ist, ob Du als „Hersteller“ in Sinne von § 4 Produkthaftungsgesetz anzusehen bist, weil Du dann wie der Hersteller für Schäden haftbar gemacht werden kannst.
Deine Produkthaftpflichtversicherung muss Dein Risiko ausdrücklich abdecken, sonst hast Du, trotz jahrelanger unnützer Beitragszahlung, KEINEN Versicherungsschutz!!!
Im Schadenfall wird die Versicherung ZUERST prüfen, ob Versicherungsschutz besteht und Dir nur DANN helfen. Ein „bißchen“ Versicherungsschutz gibt es hier nicht!
Was uns von anderen unterscheidet ist, dass wir Dein erster Ansprechpartner im Schadenfall sind und Dich mit Rat und Tat unterstützen! Wir stehen auf Deiner Seite!
Zur Erwähnung am Rande: Unsere besondere Stellung in Deinem juristischen „Lager“ hat auch der BGH festgestellt.
Was hat der BGH außerdem geprüft?
Der BGH hat entschieden, dass der Hersteller haftet und für alle Kosten des verursachten Schadens einstehen muss, um den Fehler zu beseitigen und um das Sicherheitsniveau wiederherzustellen, das der Patient zu erwarten berechtigt sind.
In dem Gerichtsprozess wurde in 10 Jahren vielen Fragen nachgegangen:
- Hat das konkrete Produkt einen konkreten Fehler?
- Wann ist der Fehler entstanden?
- Welche rechtliche Eigenschaften hast Du?
- Welche Anforderungen an die Produktsicherheit darf der Verwender berechtigterweise erwarten?
- Welcher Art ist der Schaden?
- In welchem Umfang muss der Schaden ersetzt werden?
- Sind die Ansprüche bereits verjährt?
In welchem Umfang muss für Schäden durch Medizinprodukte Schadenersatz geleistet werden?
Der BGH hat betont, dass die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz für Schäden durch Tod, Körperverletzung und Gesundheitsverletzung „weit“ ausgelegt werden muss.
„Die Pflicht zum Schadensersatz umfasst alles, was erforderlich ist, um die Schadensfolgen zu beseitigen und das Sicherheitsniveau wiederherzustellen, das der Patient zu erwarten berechtigt ist.“
Also müssen alle Kosten für den Austausch eines implantierten Produktes im Rahmen des Personenschadens übernehmen werden.
Ob der Hersteller andere, meist zu seinem Vorteil billigere Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung vorlegen darf, muss im Einzelfall genau geprüft werden. Der BGH hat nur alternative Maßnahmen als zulässig angesehen, die der Verletzlichkeit der Patienten und dem außergewöhnlichen Schadenrisiko gerecht werden.
Im Ergebnis beeinflusst das allerdings nur die Höhe des Schadenersatzes. Haften und zahlen musst Du bzw. Deine Produkthaftpflichtversicherung in jedem Fall.
Wie sind Verjährung und Ausschlussfrist im Produkthaftungsgesetz geregelt?
Der letzte Aspekt, den der BGH geprüft hat, war die Verjährung, da für die Verjährung nach dem Produkthaftungsgesetz abweichende Besonderheiten gelten.
Bei Deiner Produkthaftpflichtversicherung solltest Du die 10-jährige Ausschlussfrist des § 13 Produkthaftungsgesetzes im Blick behalten. Produkthaftungsschäden können bis zu 10 Jahre nach Inverkehrbringen beansprucht werden. Deine Versicherung sollte daher diese 10-jährige Nachhaftung nach Versicherungsende abdecken!
Ich berate Dich gerne persönlich! Ruf gerne an unter 04103-1899765 oder schreibe mir eine E-Mail an online@fmp-fuchs.de.
Wedel, 20.10.2022, Dipl.-Kfm. Christian Fuchs ist der „Versicherungs-Fuchs“ für Produkthaftpflichtversicherungen und staatlich geprüfter Haftpflicht-Underwriter (DVA)