Cyber Resilience Act (CRA) und dessen Bedeutung für die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung

Cyber Resilience Act (CRA) und dessen Bedeutung für die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung

Dipl.-Kfm. Christian Fuchs ist der „Versicherungs-Fuchs“ für Produkthaftpflichtversicherungen und staatlich geprüfter Haftpflicht-Underwriter (DVA)

Experte für Produkthaftpflichtversicherung

Der digitale Wandel hat die Art und Weise, wie Produkte entwickelt, produziert und vertrieben werden, grundlegend verändert. In diesem Kontext hat die Europäische Union den Cyber Resilience Act (CRA) verabschiedet, um sicherzustellen, dass alle vernetzten Produkte und Dienstleistungen in der EU strengen Cybersicherheitsstandards entsprechen. Dieser Artikel beleuchtet, wie der CRA die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung für Hersteller beeinflusst und welche Herausforderungen und Chancen sich daraus ergeben.

1. Der Cyber Resilience Act im Überblick

Der Cyber Resilience Act ist eine EU-weite Verordnung, die Mindestanforderungen an die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen stellt. Sie tritt mit dem Ziel in Kraft, Schwachstellen in vernetzten Systemen zu reduzieren, Cyberangriffe einzudämmen und die digitale Souveränität zu stärken. Die Hauptmerkmale des CRA umfassen:

  • Produktsicherheitsanforderungen: Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Produkte ab der Markteinführung und über ihren gesamten Lebenszyklus cybersicher sind.
  • Risikomanagement: Identifizierung, Analyse und Abmilderung von Cybersicherheitsrisiken bereits in der Entwicklungsphase.
  • Regelkonformität: Verpflichtung zur Durchführung von Konformitätsbewertungen und Bereitstellung technischer Dokumentationen.
  • Monitoring: Hersteller sind verpflichtet, Schwachstellen während der Produktlebensdauer zu überwachen und Updates bereitzustellen.

2. Relevanz für die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung

Hersteller, die in der EU operieren, sehen sich durch den CRA mit neuen Haftungsrisiken konfrontiert. Diese betreffen insbesondere zwei Versicherungsbereiche:

2.1 Betriebs- und Berufshaftpflicht

Die Betriebs- und Berufshaftpflicht deckt Schäden ab, die Dritte durch Fehler bei der Leistungserstellung erleiden. Mit der Einführung des CRA könnten neue Szenarien entstehen:

  • Cyberbezogene Betriebsschäden: Durch den vernetzten Datenaustausch steigt die Gefahr für Sicherheitslücken und damit für Schäden durch die Manipulation oder Kompromittierung von Daten.
  • Bußgelder und Sanktionen: Herstellern drohen Strafen bei Nichteinhaltung der CRA-Anforderungen, die jedoch nicht von Standardhaftpflichtversicherungen gedeckt werden.
  • Reputationsverluste: Cybersicherheitsprobleme können Kundenvertrauen beeinträchtigen und zu rechtlichen Streitigkeiten führen.

2.2 Produkthaftpflichtversicherung

Die Produkthaftpflichtversicherung, die sich auf Schäden durch fehlerhafte Produkte konzentriert, wird durch den CRA stark beeinflusst. Wesentliche Aspekte sind:

  • Neue Haftungspflichten: Hersteller tragen eine weitergehende Verantwortung für Schwachstellen in Software und Hardware.
  • Langfristige Sicherheitsupdates: Die Pflicht zur kontinuierlichen Softwarepflege könnte Haftungsrisiken bei nicht bereitgestellten Updates oder verfrühter Aufgabe des Produktsupports nach sich ziehen.
  • Rückruffälle: Die Identifizierung und Behebung von Schwachstellen könnte zu häufigeren und kostenintensiveren Produktrückrufen führen.

3. Herausforderungen und Chancen für Versicherer und Hersteller

3.1 Herausforderungen

  • Komplexität der Risikoabschätzung: Vernetzte Produkte und ihre Sicherheitsarchitekturen erfordern detaillierte technische Prüfungen.
  • Kostensteigerung: Höhere Prämien und administrative Belastungen durch strengere Haftungspflichten.
  • Abgrenzung der Haftung: Versicherer müssen genau definieren, welche Cyberrisiken abgedeckt sind.

3.2 Chancen

  • Entwicklung spezialisierter Policen: Der CRA könnte eine Nachfrage nach zugeschnittenen Versicherungskonzepten schaffen, welche die neuen Haftungsrisiken besser abdecken
  • Risikominimierung durch Prävention: Die Einhaltung der CRA-Standards reduziert die Wahrscheinlichkeit von Cybervorfällen und damit auch Schadensansprüche.
  • Marktvorteile: Hersteller, die den CRA als Wettbewerbsvorteil nutzen, können ihr Markenimage verbessern.

4. Rolle des Versicherungsmaklers

Als Versicherungsmakler können wir eine zentrale Rolle dabei spielen, sowohl Hersteller als auch Versicherer in der neuen Regulierungslandschaft zu unterstützen. Unsere Aufgaben hierbei könnten sein:

  • Risikobewertung: Wir helfen Herstellern und Quasi-Herstellern, ihre individuellen Cyberrisiken zu identifizieren und zu bewerten. Dies umfasst sowohl technische Aspekte als auch rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen.
  • Optimale Policenvermittlung: Wir entwickeln maßgeschneiderte Versicherungsmodelle, die sowohl die traditionellen als auch die cyberbezogenen Risiken abdecken.
  • Beratung zur CRA-Compliance: Wir unterstützen Hersteller bei der Umsetzung der CRA-Anforderungen, indem wir aufzeigen, wie diese die Versicherungsprämien und Versicherungsbedingungen beeinflussen können.
  • Schulungen und Workshops: Wir führen gezielte Schulungen durch, um ein Bewusstsein für die neuen regulatorischen Anforderungen und deren Konsequenzen zu schaffen.
  • Brücke zwischen Herstellern und Versicherern: Wir fungieren als Vermittler, um einen transparenten Dialog zwischen den Parteien zu fördern und sicherzustellen, dass alle Risiken angemessen bewertet und abgedeckt werden.

Mit unserer Expertise leisten wir einen entscheidenden Beitrag, um unsere Kunden auf die neuen Herausforderungen vorzubereiten und sie optimal abzusichern.
Wir sind unverzichtbarer Partner in einem zunehmend komplexen Marktumfeld.

5. Fazit und Handlungsempfehlungen

Der Cyber Resilience Act ist ein entscheidender Schritt zur Stärkung der Cybersicherheit in Europa und fordert Hersteller wie auch Versicherer gleichermaßen heraus. Um wettbewerbsfähig zu bleiben und Risiken zu minimieren, sollten Hersteller folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Investitionen in Cybersicherheitsmaßnahmen: Entwickeln Sie Produkte, die den CRA-Standards entsprechen.
  • Kooperation mit Versicherern: Arbeiten Sie gemeinsam an der Entwicklung von Policen, die sowohl traditionelle Haftungsrisiken als auch Cyberrisiken abdecken.
  • Schulungen und Compliance-Programme: Implementieren Sie interne Schulungen, um Ihre Teams auf die Einhaltung der neuen Anforderungen vorzubereiten.

Versicherer hingegen sollten:

  • Prämienmodelle anpassen: Entwickeln Sie flexible, an Cybersicherheitsrisiken orientierte Policen.
  • Technisches Wissen aufbauen: Arbeiten Sie enger mit Cybersicherheitsexperten zusammen, um Risiken besser einzuschätzen.

Versicherungsmakler können ihre Position als Experten festigen, indem sie Herstellern und Versicherern helfen, die neuen Risiken zu navigieren und proaktiv auf regulatorische Veränderungen zu reagieren. Mit schlauen Ansätzen und Kooperation können alle Beteiligten die Chancen des CRA optimal nutzen und die Cybersicherheit für vernetzte Produkte nachhaltig verbessern.

Der Cyber Resilience Act verschärft die Produkthaftung für Produkte mit digitalen Komponenten.

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Wedel, 12.01.2025, Diplom-Kaufmann Christian Fuchs ist der „Versicherungs-Fuchs“ für Produkthaftpflichtversicherungen und staatlich geprüfter Haftpflicht-Underwriter (DVA)

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