Geschäftsinhaltsversicherung – Schutz für Betriebseinrichtung, Erzeugnisse, Waren und Vorräte
Durch moderne Produktions- und Lagertechniken kommt es zu immer höheren Wertekonzentrationen für Einrichtungen und Vorräte bei gewerblichen Unternehmen.
Jeder Betrieb investiert zwangsläufig einen hohen Anteil des Umsatzes in Büro-, Geschäfts- und Betriebseinrichtung, Werkzeuge und Maschinen.
Feuer, Raub und Naturgewalten können jedoch die Betriebseinrichtung oder den Warenbestand zerstören – und so den Betriebsablauf erheblich stören oder sogar zum Stillstand bringen. Die daraus entstehenden Umsatzeinbrüche, sind eine Bedrohung der Existenz.
Sichern Sie sich optimal ab!
Wir bieten Ihnen: Erweiterte und speziell ausgehandelte Versicherungsbedingungen für mehr Schutz und Sicherheit
Geschäftsinhaltsversicherung
Die Geschäfts- und Betriebsinhaltsversicherung bietet Ihnen Schutz und Sicherheit vor dem Verlust von Sachwerten durch:
- Feuer
- Einbruchdiebstahl und Vandalismus
- Leitungswasser
- Sturm und Hagel
- Elementarschäden wie Überschwemmung, Starkregen, Schneedruck oder Erdrutsch
Für wen ist die Versicherung?
Für alle Betriebe, die über Betriebseinrichtung, Waren, Vorräte und Werkzeuge verfügen.
Was ist versichert?
Bewegliche Sachen am Versicherungsort, wie: technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, fertige und halbfertige Produkte sowie Rohmaterialien und Werkzeuge.
Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
• Feuer – inkl. der Verrußungsschäden, die auf Grund eines Feuers entstehen
• Leitungswasser – Durchnässungsschäden an Betriebseinrichtung und Waren durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser
• Sturm/Hagel – insbesondere das Eindringen von Regen aufgrund von durch Sturm verursachte Gebäudeschäden
• Einbruchdiebstahl/Vandalismus – Ersatz des Diebesgutes und Beseitigung von Schäden an der Betriebseinrichtung
durch Vandalismus
• Überschwemmung und weitere Naturkatastrophen – Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbrüche
Wo gilt die Versicherung?
Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsvertrag genannten Sachen, innerhalb der im Vertrag genannten Risikoorte.
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Die Versicherungssumme ist vom Versicherungsnehmer festzusetzen. Wir helfen Ihnen gerne!
Schadenbeispiele
Bedingt durch schwere und langanhaltende Niederschläge war das Kanalsystem völlig überlastet. Die Wassermassen konnten nicht schnell genug abfließen und gelangten in die Kellerschächte einer Elektronikfirma, die dort fertige und halbfertige Ware lagerte. Das Wasser stand ca. 40 cm hoch und vernichtete somit alle bereits produzierten Lieferungen der nächsten sechs Wochen.
In der Nacht brechen Unbekannte in ein Zoo- und Angelgeschäft ein. Da die Kassen leer sind und auch sonst keine nennenswerte Beute gemacht werden kann, randalieren die Täter aus Enttäuschung. Mehrere Aquarien werden zerschlagen, die Waschbecken mit Katzenstreu gefüllt und überflutet. Es entstehen erhebliche Durchnässungsschäden an Inventar und Waren. Es werden auch die PCs im Büro zerstört.
Durch einen technischen Defekt in der Elektronik einer Kühltruhe entstand ein relativ kleines Feuer in einem Gemischtwarenhandel. Glücklicherweise griff das Feuer nicht auf den kompletten Laden über. Abgesehen von den Kosten für die Neuanschaffung einer Kühltruhe, entstanden für den Besitzer die Kosten für zehn Tage Reinigungsarbeiten, für die Entfernung der Verrußungen an der Einrichtung.
Durch einen schweren Herbststurm wurde bei einem Großhändler für Spielwaren das Dach einer Lagerhalle auf über 20 m² abgedeckt. Als Folge konnten nun Regen und Hagel ungehindert eindringen und die in der Halle gelagerten Waren durchnässen. Bei den meisten Waren war eine wirtschaftlich sinnvolle Reparatur nicht mehr möglich.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
• Ersatz von versicherten Sachen – Reparatur bis hin zum Neuwertersatz nach einem Totalschaden.
• Aufräum- und Abbruchkosten – aufräumen der Schadenstätte. Auch die Entsorgung von versicherten Sachen, die z.B. nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert.
• Bewegungs- und Schutzkosten – sofern nötig, wird auch unbeschädigtes Inventar, z.B. zu dessen Schutz bei den
Aufräumarbeiten, entsprechend gelagert.
• Im Rahmen der separat zu beantragenden Betriebsunterbrechungsversicherung – die fortlaufenden Kosten und der entgangene Gewinn.