Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor
Nachhaltigkeit ist für uns ein wichtiges Thema!
Daher beraten wir unsere Kunden unter anderem auch zu nachhaltigen Versicherungsanlageprodukten bei den von uns vermittelten Produkten individuell und persönlich. Aktuell können diese gut bei fondsgebundenen Produkten durch die Auswahl von ESG-konformen Investmentfonds dargestellt werden. Im Rahmen der individuellen Beratung weisen wir auf erkennbare Vor- bzw. Nachteile hin. Bei sonstigen Versicherungsprodukten ist derzeit die Betrachtung der nachhaltigen Kapitalanlage im Hinblick auf deren Kapitalstock häufig noch nicht möglich. Für die Vermittlung von nachhaltigen Versicherungsanlageprodukten erhalten wir und vergüten wir unseren Mitarbeitern regelmäßig die gleichen Vergütungssätze wie für andere Versicherungsanlageprodukte auch.