FMP Fuchs Produkthaftpflichtversicherung

Was unterscheidet die Produkthaftpflichtversicherung und die Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung?

Die Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung ist eine fakultative Deckungserweiterung für die Produkthaftpflichtversicherung. „Fakultativ“ bedeutet, dass man diesen Baustein ausdrücklich mitversichern muss, um dessen Deckungsschutz zu bekommen.

Modell der Produkthaftpflichtversicherung

Modell der Produkthaftpflichtversicherung

Was versichert die Produkthaftpflichtversicherung?

Die Produkthaftpflichtversicherung, auch konventionelle Produkthaftpflichtversicherung genannt, deckt „nur“ Personenschäden und Sachschäden ab, die durch gelieferte Produkte und Waren bei Dritten entstehen. „Dritte“ sind z. B. alle gewerblichen Abnehmer, aber auch private Endverbraucher der versicherten Produkte.

Beispiel für Personenschäden (Konventioneller Produkthaftpflichtschaden):

Sie importieren kosmetische Medizinprodukte aus Korea und Taiwan und verkaufen diese in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Einige Zeit später meldet sich der Anwalt eines Verwenders, weil sein Mandant nach der Implantation Ihres Medizinproduktes unter starken Schmerzen leidet.

Beispiel für Sachschaden (Konventioneller Produkthaftpflichtschaden):

Sie vertreiben Lithium-Akkus über eine Handelsplattform an private Endverbraucher. Beim sachgemäßen Aufladen eines Akkus gerät dieser in Brand und beschädigt die Küche des Verbrauchers erheblich. Der Geschädigte „freut“ sich nun über Ihren „Beitrag“ zum Kauf seiner seit langem ersehnten neuen Einbauküche.

Was versichert die Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung?

Die konventionelle Produkthaftpflichtversicherung deckt nur Personen -und Sachschäden ab. Das bedeutet auch, dass reine Vermögensschäden, also Schäden, bei denen keine Personen- oder Sachen beschädigt wurden, nicht versichert sind.

Der Deckungsbaustein „Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung“ deckt zusätzlich, zur Erweiterung der konventionellen Produkthaftpflichtversicherung, ganz bestimmte reine Vermögensschäden bei Dritten ab.

Diese bestimmten reinen Vermögensschäden werden auch Produktvermögensschäden genannt.

Wichtig zu wissen ist, dass nicht alle denkbaren Produktvermögensschäden versichert sind, sondern nur die, die ausdrücklich genannt sind.

„Dritte“ können die direkten gewerblichen und privaten Abnehmer der versicherten Produkte sein und auch deren nachfolgenden Abnehmer in der Lieferkette.

Beispiel für einen Erweiterten Produkthaftpflichtschaden (Produktvermögensschaden):

Sie beliefern einen Betrieb mit Grundstoffen zur Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln und Supplements. Bei der Abfüllung hat sich eine Verunreinigung eingeschlichen und der Fehler wird leider erst bemerkt, nachdem bereits eine große Charge produziert worden ist. Die hergestellten Gesamtprodukte sind unbrauchbar. Der Hersteller hat Material und Arbeit umsonst aufgewendet. Außerdem entsteht ihm Verdienstausfall, weil er seinen Kunden nicht beliefern kann. Dieser Schaden ist ein reiner Vermögensschaden und nur über die Deckungserweiterung zur Produkthaftpflichtversicherung abgesichert.

Für Betriebe, die Produkte zum Einbau für private und gewerbliche Endverbraucher herstellen oder liefern ist die Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung für Aus- und Einbaukosten relevant.

Beispiel für Aus- und Einbaukosten als Produktvermögensschaden:

Sie liefern wunderschöne Fliesen aus Tunesien an private und gewerbliche Endverbraucher oder an Handwerksbetriebe zum Weiterverkauf.

Aus unerfindlichen Gründen verfärben sich die Fliesen ca. 2 Jahre nach dem Einbau grünlich. Der Käufer der Fliesen verlangt von Ihnen als Importeur und damit Quasi-Hersteller den Ersatz der Ausbaukosten der mangelhaften Fliesen sowie die Neulieferung von mangelfreien Fliesen und die Einbaukosten dafür.

Die Ausbau- und Einbaukosten sind über die Erweiterte Produkthaftpflichtdeckung versichert.

Die Nachlieferung der mangelfreien Fliesen ist grundsätzlich nicht versichert. Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung oder auf Schadensersatz statt der Leistung.

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Weitere Infos zum Thema „Ausbau- und Einbaukosten als Produktvermögensschaden“:

Welche Bedeutung hat § 439 Abs. 3 BGB und die kaufrechtliche Mängelhaftung für die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung?

Neue Produkthaftungsverschärfung im Kaufrecht nach § 439 (3) BGB trifft insbesondere Onlinehändler und Quasi-Hersteller

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Beispiel für Software sowie Mess- Steuerungs- und Regeltechnik als Produktvermögensschaden:

Sie sind Softwarehersteller von Programmen zur Steuerung von Produktionsmaschinen, mit denen Plastikflaschen produziert werden. Nach einem Update fertigt die Maschine leider nur noch Flaschen, die an einer bestimmten Stelle undicht sind. Leider wird der Fehler erst bemerkt, nachdem bereits eine große Serie von Flaschen produziert worden ist. Die Flaschen sind unbrauchbar. Der Flaschenhersteller hat Material und Arbeit umsonst aufgewendet. Außerdem entsteht ihm Verdienstausfall, weil er seinen Kunden nicht pünktlich beliefern kann.

Produktvermögensschäden können durch gelieferte Produkte und Waren bei gewerblichen Abnehmern entstehen, weil deren Gesamtprodukte durch die gelieferten Produkte des versicherten Betriebes beschädigt oder zerstört wurden.

Produktrückrufkosten

Besondere Produktvermögensschaden sind die Kosten für Produktrückrufe. Produktrückrufkosten entstehen, weil Abnehmer in der Lieferkette und Endverbraucher die versicherten Produkte an den Hersteller oder den Großhandel zurück senden müssen, weil die versicherten Produkte einen Schaden anrichten KÖNNTEN.

Alle Produktrückrufkosten sind in der Betriebshaftpflichtversicherung, der konventionellen Produkthaftpflichtdeckung und der Erweiterten Produkthaftpflichtdeckung generell ausgeschlossen.

Weitere Infos: Versicherungslücke in der Produkthaftpflichtversicherung für den Produkt-Rückruf

Produktschutzversicherung

Wer seinen Betrieb und seine Produkte noch umfangreicher vor Schäden schützen will oder sogar muss, der sollte sich die Produktschutzversicherung ansehen – diese bietet einen weitergehenden Bilanzschutz vor Fremd- und Eigenschäden.

FAQ – Fragen und Antworten zur Produkthaftpflichtversicherung und zur Erweiterten Produkt-Haftpflichtversicherung

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