Konventionelle, Verschärfte und Erweiterte Produkthaftpflicht-Versicherung für Hersteller, Händler und Importeure von Futtermittel und Futterergänzungsmittel
Hier geht es zum Angebot für Ihre Betriebs-/Produkthaftpflichtversicherung
Bei der Herstellung von Futtermittel und auch Futterergänzungsmittel, sind die Themen Rohstoffqualität, Allergene, Vermischung, Weiterverarbeitung, Handel als Eigenmarke oder Import in die EU von großer Bedeutung!
Es geht um Fragen wie, was passiert wenn ein Produkt kontaminiert ist? Wer sichert mich ab, falls ein Mensch allergisch reagiert und durch mein Produkt ins Krankenhaus kommt?
Unser umfassendes Konzept zur Erweiterten Produkthaftpflichtversicherung deckt Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden von Dritten (B2C und B2B) ab, die Ihr Unternehmen in Anspruch nehmen.
Unser Konzept bietet einen kompletten Schutz für Ihren gesamten Betriebs-, Produkt- und Lieferbereich einschließlich aller betriebs- und branchenüblichen Risiken.
Der Versicherungsschutz beinhaltet 1) die Prüfung der Haftungsfrage, 2) die Abwehr unberechtigter Forderungen und 3) die Befriedigung der berechtigten Ansprüche.
Beispiel 1:
Sie befassen sich mit dem Import und Vertrieb von Tierfutter, welches Sie von Ihrem Lieferanten aus den USA beziehen und nach Deutschland importieren.
Leider zeigt sich nach kurzer Lagerzeit, dass die Dosen aufblähen und unverkäuflich sind. Als Ursache ermittellt ein Sachverständiger eine Infektion Ihres Produktes mit Hefebakterien.
Beispiel 2:
Sie sind Hersteller von Maschinen, mit denen Plastikflaschen produziert werden. Ein Mangel der Maschine führt dazu, dass die Flaschen an einer bestimmten Stelle undicht sind.
Der Fehler wird leider erst bemerkt, nachdem bereits eine große Serie von Flaschen produziert worden ist. Die Flaschen sind unbrauchbar. Der Flaschenhersteller hat Material und Arbeit umsonst aufgewendet. Außerdem entsteht ihm Verdienstausfall, weil er seinen Kunden nicht pünktlich beliefern kann.
Beispiel 3:
Sie importieren und vertreiben Fremdprodukte aus der Schweiz nach Deutschland.
Leider verwendet ein Verbraucher Ihr Produkt falsch und sein Tier erleidet einen Schock. Daraufhin macht er bei Ihnen die tierärztlichen Behandlungskosten geltend.
Wir haben doch eine Betriebshaftpflichtversicherung – deckt diese nicht alles ab?
Die konventionelle Betriebshaftpflichtversicherung deckt nicht alle Haftungsrisiken aus der Herstellung und Lieferung von Produkten ab!
Insbesondere in älteren Verträge wird gelegentlich der trügerische Eindruck erweckt, dass das Produkthaftpflichtrisiko mitversichert sei.
In der Praxis werden die Deckungslücken der Betriebshaftpflichtversicherung besonders deutlich, wenn Schäden eintreten, die rein dem Vermögensschadenbereich zuzuordnen sind. Also Schäden, die formal juristisch keine Sachschäden sind.
Wieso brauchen auch Händler, onlineshops und Importeure eine erweiterte Produkthaftpflicht-Versicherung?
Sie sind „nur“ Händler? Sie betreiben „nur“ einen onlineshop? Sie brauchen also keine erweiterte Produkthaftpflicht-Versicherung?
Irrtum!!! Die Haftung für Schäden durch mangelhafte Produkte trifft immer auch alle Händler und alle onlineshops.
Angebotsanfrage zur Erweiterten Produkthaftpflichtversicherung
Der richtige Versicherungsschutz für Futtermittelmittelhersteller und Futtermittelhändler
Zusammen mit namhaften Versicherern haben wir ein Spezialkonzept für Hersteller und Händler von Futtermitteln konzipiert.
Die Deckungssumme für Personenschäden, Sachschäden und Produkthaftpflichtschäden beträgt 10.000.000 Euro.
Inklusive ist auch eine Internet-Haftpflichtversicherung für Haftpflichtschutz bei Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten.
Zur sinnvollen Erweiterung des Haftpflichtversicherungsschutzes ist sogar der „Erweiterte Strafrechtsschutz“ für Gerichstkosten und die Kosten der Verteidigung mitversichert.
Absicherung des Rückrufkostenrisikos – Erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz
Über eine individuelle Police sind Vermögensschäden versicherbar, wenn ein Rückruf durchgeführt wurde.
Gründe sind festgestellte oder nach objektiven Tatsachen (z. B. Stichprobenbefunde) vermutete Mängel von Erzeugnissen oder aufgrund behördlicher Anordnung zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden.
Versicherbar sind der Fremdrückruf und/oder der Eigenrückruf.
Informationen über konkrete aktuelle Rückrufaktionen sind im Internet abrufbar unter: www.produktrueckrufe.de
Beim Rückruf von vielleicht gefährlichen Produkten geht es nicht um Schadenersatz, sondern um Schadenverhütung. Gesetzliche Vorschriften, die den Hersteller oder Händler zum Rückruf verpflichten, sind daher dem Recht der Gefahrenabwehr zuzurechnen.
Der BGH stellt in seinen Urteilen immer wieder klar, dass die Sicherungspflichten eines Herstellers und Quasi-Herstellers nicht mit dem Inverkehrbringen des Produktes enden: „Der Hersteller ist vielmehr verpflichtet, auch nach diesem Zeitpunkt alles zu tun, um Gefahren abzuwenden, die sein Produkt erzeugen kann. Er muss es auf noch nicht bekannte schädliche Eigenschaften hin beobachten und sich sich über seine sonstigen, eine Gefahrenlage schaffenden Verwendungsfolgen informieren. Hieraus können sich insbesondere Reaktionspflichten zur Warnung vor etwaigen Produktgefahren ergeben, wobei Inhalt und Umfang einer Warnung und auch Ihr Zeitpunkt wesentlch durch das jeweils gefährdete Rechtsgut bestimmt werden und vor allem von der Größe der Gefahr abhängig sind. Erst recht treffen den Händler solche Pflichten, sobald er erkennt oder für möglich hält, dass sein Produkt einen ihm anzulastenden Konstruktionsfehler aufweist.“
Fazit: Für Hersteller besteht die Pflicht zum Rückruf von gefährlichen Produkten und auch die Tragung der dadurch verursachten Kosten.
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Deckungsinhalte der Erweiterten Produkthaftpflichtversicherung
Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
- Directors & Officers-Versicherung (D & O)
- Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung
- Rechtsschutzversicherung für Unternehmenslenker („Manager-Rechtsschutz“)
- Cyberversicherung
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