Produkt-Rückrufkostenversicherung

Hersteller, Importeure und Händler sind unter anderem aufgrund des Produktsicherheitsgesetzes verpflichtet,  Produkte für Endverbraucher zurück zu rufen und ggf. weitere Schadenverhütungsmaßnahmen zu ergreifen.

Ziel ist es Personenschäden zu vermeiden, weil von dem Produkt ein Risiko ausgeht oder ausgehen kann.

Aufsichtsbehörden sind außerdem ermächtigt, Maßnahmen anzuordnen, die dem Verbraucherschutz dienen.

Die Kosten hierfür trägt im jedem Fall das Unternehmen, also der Hersteller, Importeur oder Händler !!!

Die Rückrufkostenversicherung deckt die dadurch für Hersteller, Importeure oder Händler entstehenden Kosten.

Aktuelle Fälle finden Sie unter www.produktrueckrufe.de

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Versicherungsschutz

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Vermögensschäden die dadurch entstehen, dass zur Vermeidung von Personenschäden ein Produktrückruf durchgeführt wird oder aufgrund behördlicher Anordnung durchgeführt werden muss.

Ursache müssen festgestellte Mängel oder vermutete Mängel z. B. nach Stichprobenbefunden sein.

Erzeugnisse können sowohl vom Versicherungsnehmer hergestellte, gelieferte oder vertriebene Erzeugnisse als auch Produkte Dritter sein, die Erzeugnisse des Versicherungsnehmers enthalten.

Der Versicherungsnehmer hat auch dann Versicherungsschutz, wenn er zur Erfüllung seiner gesetzlichen Rückrufverpflichtung unter den genannten Voraussetzungen selbst einen Rückruf durchführt und ihm hierdurch ein Vermögensschaden (= Kosten) entsteht.

Für Ansprüche wegen Personenschäden oder Sachschäden und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden wird zwingen eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung benötigt.

Das neue Produktsicherheitsgesetz bringt neue Pflichten für den Onlinehandel

Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) verpflichtet Hersteller, Quasi-Hersteller, Importeure und  Händler dazu nur „sichere“ Produkte auf den Europäischen Binnenmarkt zu bringen.

Das Gesetz definiert hierzu auch was „Sicher“ konkret zu bedeuten hat.

Ergänzt wird das ProdSG ab Juli 2021 durch die Marktüberwachungsverordnung.

Ziel der Verordnung: künftig soll es nur noch Produkte auf dem Europäischen Markt geben, die sicher sind und den europäischen Vorschriften hinsichtlich der Produktgestaltung entsprechen.

Unsichere und nicht konforme Produkte sind eine Gefahr für den Verbraucher und sollen so vom Markt verschwinden und auch nicht über Onlineplattformen angeboten werden können.

Durch die Marktüberwachung sollen künftig Verstöße und unsichere Produkte effektiver aufgedeckt werden. Mehr Informationen…

Versicherungslücke in der Produkthaftpflichtversicherung für den Produkt-Rückruf

Aufgrund der strengeren Anforderungen an die Produktsicherheit und den steigenden gesellschaftlichen Stellenwert der Nachhaltigkeit dürfte die Zahl Produktrückrufe zunehmen. Die Kosten hierfür aber in keiner Versicherung mitversichert und in der Produkthaftpflichtversicherung ausdrücklich ausgeschlossen. Mehr Informationen…

Neue Risiken für Hersteller und Händler

Aktuelle und leider auch teure Schadenfälle zeigen die steigende Tendenz zu Produkt-Rückrufen und die Abwälzung der Kosten und der Verantwortung auf Hersteller und Handel.

Wenn Sie Ihre Produkte zurückrufen müssen, müssen Sie nicht nur für den Vermögensschäden bei Dritten aufkommen.

Zusätzlich entstehen Ihnen auch eigene Kosten für den Rückruf UND Ihnen entgeht der Umsatz für die unverkäuflichen Produkte.

Die Selbstkosten der gesamten unverkäuflichen Produktion gehen zu Ihren Lasten. Zur Ergänzung der Produkthaftpflichtversicherung empfehlen wir daher die Produkt-Rückrufkostenversicherung und die Produkt-Schutzversicherung.

Bei einer Umsatzrendite von 10% bedeutet ein Produktrückrufkostenschaden in Höhe von 100.000 €, dass Sie die nächsten 1.000.000 € Umsatz nur zur Deckung des Verlustes erzielen müssen.

Produkthaftung;Produkt-Rückruf; Produkt-Manipulation;Produkt-Schutz

Produkthaftpflicht, Produkt-Rückruf, Produkt-Schutz

Welche Bedeutung haben CYBERRISIKEN in der Produktrückrufkostenversicherung?

Cyberrisiken sind zu einem elementaren Geschäftsrisiko geworden, das für Ihr Unternehmen ohne angemessenen Versicherungsschutz existenzbedrohend sein kann.

Besonders perfide ist die Vorstellung das Informationssicherheitsverletzungen dazu benutzt werden, Ihre Produkte zu manipulieren, um Sie und Ihre Abnehmer bewusst zu schädigen.

Wie sind Sie bei Cyberschäden versichert?

In Ihrer Haftpflichtversicherung sind im Wesentlichen Personen- und Sachschäden bei Dritten versichert. Ein Ausschluss für Cyberrisiken existiert zwar nicht ausdrücklich. ABER: Echte Vermögensschäden Dritter – Vermögensschäden, denen kein Personen- oder Sachschaden vorausgeht – sind nur in eingeschränktem Umfang versichert.
Im Bereich der Versicherungsbedingungen für IT-Nutzer besteht Versicherungsschutz auch für echte Vermögensschäden Dritter aus dem Austausch, der Übermittlung oder der Bereitstellung elektronischer Daten (z. B. im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger), soweit Sie sich NICHT als IT-Dienstleister betätigen:

  • Schäden aus der Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (Datenveränderung) bei Dritten durch Computerviren oder andere Schadprogramme
  • Schäden aus der Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch

Die Deckung für IT-Nutzer bietet im Kern einen Versicherungsschutz, wenn Sie im geschäftlichen Verkehr versehentlich z. B. eine Schadsoftware verbreiten durch die Ihr Kunde z. B. einen Betriebsunterbrechungsschaden erleidet.

Die klassischen Produktrückrufschäden sehen dagegen anders aus und fallen in aller Regel nicht unter diesen allgemeinen Versicherungsschutz.

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